Auslandskrankenversicherung:

In Notfällen können Sie sich vor Ort behandeln lassen.
Mit der Europäischen Versicherungskarte oder der provisorischen Ersatzbescheinigung werden Ihnen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen direkt am Aufenthaltsort oder innerhalb kurzer Zeit nach Ihrer Rückkehr erstattet. Ihnen wird die Leistung nach dem vor Ort gültigen Leistungskatalog erbracht. Die Europäische Versicherungskarte erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Europäische Versicherungskarte gilt nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.
Um auf eventuellen Mehrkosten nicht sitzen zu bleiben, empfiehlt sich dringend der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandskrankenversicherung.